AGB
Willkommen bei Maison Assistant – Ihrem vertrauenswürdigen Partner für exklusive Alltagsservices in der Schweiz. Hier können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchlesen, die die Grundlage unserer Dienstleistungen bilden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Maison Assistant
Stand: 05.06.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Maison Assistant.
Sie gelten für alle Anfragen, Angebote, Buchungen, Aufträge und Dienstleistungen gegenüber privaten und geschäftlichen Kundinnen und Kunden, nachfolgend Kunde genannt.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Maison Assistant ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Dienstleistungen
Maison Assistant bietet persönliche Unterstützungsleistungen im Alltag an. Dazu gehören insbesondere:
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Haushalt & Zuhause
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persönliche Besorgungen
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Mobilität & Fahrzeug
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individuelle Unterstützung
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Koordination von externen Dienstleistern
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Vorbereitung und Betreuung von Wohnräumen während Abwesenheiten
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weitere nach Absprache vereinbarte Leistungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Maison Assistant schuldet eine sorgfältige und zuverlässige Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten Erfolg, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Anfrage und Vertragsschluss
Anfragen können über die Webseite, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über andere Kommunikationskanäle erfolgen.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald Maison Assistant den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt.
Angebote von Maison Assistant sind, sofern nicht anders angegeben, während 14 Tagen gültig.
Maison Assistant ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Maison Assistant alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere:
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Adresse und Zugangsinformationen
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gewünschte Leistungen
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zeitliche Vorgaben
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besondere Hinweise zu Haushalt, Fahrzeug, Haustieren, Pflanzen oder Gegenständen
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Sicherheits- und Zutrittsinformationen
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relevante Kontaktpersonen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Maison Assistant rechtzeitig Zugang zu den für die Dienstleistung erforderlichen Räumlichkeiten, Fahrzeugen, Gegenständen oder Informationen erhält.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben können zusätzlich verrechnet werden.
5. Termine, Verfügbarkeit und Änderungen
Termine werden individuell vereinbart und gelten erst nach Bestätigung durch Maison Assistant als verbindlich.
Maison Assistant bemüht sich, vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Geringfügige zeitliche Abweichungen, insbesondere aufgrund von Verkehr, Wetter, Verzögerungen bei Dienstleistern oder anderen unvorhersehbaren Umständen, berechtigen nicht zu Ansprüchen des Kunden.
Änderungen eines vereinbarten Termins sind möglichst frühzeitig mitzuteilen. Maison Assistant versucht, eine passende Alternative zu finden, kann jedoch keine Verfügbarkeit garantieren.
6. Preise und Vergütung
Die Preise richten sich nach Art, Umfang, Dauer und Häufigkeit der gewünschten Dienstleistung.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Leistung entstehen, können dem Kunden weiterverrechnet werden. Dazu gehören insbesondere:
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Fahrtkosten
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Parkgebühren
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Materialkosten
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Reinigungs- oder Dienstleisterkosten
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Einkaufsbeträge
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Gebühren Dritter
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Express- oder Zusatzaufwände
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Maison Assistant kann bei Neukunden, grösseren Aufträgen, Besorgungen oder Auslagen eine Vorauszahlung oder Akontozahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist Maison Assistant berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge auszusetzen.
Mahngebühren und Verzugszinsen können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
8. Auslagen und Besorgungen
Bei Besorgungen, Einkäufen, Abholungen, Lieferungen oder der Beauftragung Dritter kann Maison Assistant verlangen, dass der Kunde die voraussichtlichen Kosten im Voraus bereitstellt.
Maison Assistant haftet nicht für Preisänderungen, Verfügbarkeiten, Lieferverzögerungen oder Qualitätsmängel von Produkten oder Leistungen Dritter.
Kassenbelege oder Nachweise werden dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
9. Stornierung und Terminabsage
Der Kunde kann vereinbarte Termine bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenlos stornieren oder verschieben.
Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin kann Maison Assistant eine Aufwandspauschale von 100 CHF verrechnen.
Bereits entstandene Kosten, reservierte Drittleistungen oder angefallene Auslagen sind in jedem Fall vom Kunden zu übernehmen.
Bei Nichterscheinen, fehlendem Zugang oder fehlender Mitwirkung des Kunden kann die vereinbarte Leistung vollumfänglich verrechnet werden.
10. Schlüssel, Zugang und Sicherheit
Werden Maison Assistant Schlüssel, Zugangscodes, Parkkarten oder sonstige Zutrittsmittel übergeben, erfolgt dies nach individueller Absprache.
Maison Assistant verpflichtet sich, diese sorgfältig und vertraulich zu behandeln.
Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, Maison Assistant Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Gegenständen zu gewähren.
Der Kunde ist verpflichtet, Maison Assistant über besondere Sicherheitsvorkehrungen, Alarmanlagen, Kameras, Haustiere, empfindliche Gegenstände oder sonstige relevante Umstände zu informieren.
11. Externe Dienstleister
Maison Assistant kann auf Wunsch des Kunden externe Dienstleister koordinieren, zum Beispiel Reinigungskräfte, Handwerker, Gärtner, Werkstätten oder Lieferdienste.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommt der Vertrag über die Leistung des externen Dienstleisters direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
Maison Assistant haftet nicht für Leistungen, Fehler, Schäden, Verzögerungen oder Preise externer Dienstleister, sofern Maison Assistant diese nicht selbst verursacht hat.
12. Fahrzeuge
Bei Leistungen rund um Fahrzeuge, wie Reinigung, Werkstattkoordination, Reifenwechsel, Abholung oder Bereitstellung, ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Fahrzeugdokumente, Schlüssel, Parkinformationen und Hinweise rechtzeitig bereitzustellen.
Der Kunde bestätigt, dass das Fahrzeug verkehrssicher, zugelassen und versichert ist.
Maison Assistant haftet nicht für bestehende Schäden, technische Defekte, Wertminderungen, Verkehrsverstösse, Parkgebühren oder Schäden, die durch Drittanbieter wie Werkstätten, Waschanlagen oder Garagen verursacht werden, sofern Maison Assistant diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
13. Haftung
Maison Assistant erbringt alle Dienstleistungen sorgfältig und nach bestem Wissen.
Die Haftung von Maison Assistant ist, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte Schäden beschränkt, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Maison Assistant verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, emotionale Unannehmlichkeiten oder Schäden durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Schäden an besonders wertvollen, empfindlichen oder zerbrechlichen Gegenständen haftet Maison Assistant nur, wenn der Kunde vor Beginn der Leistung ausdrücklich schriftlich auf diese Gegenstände hingewiesen hat.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zwingender gesetzlicher Haftung.
14. Versicherung
Maison Assistant empfiehlt dem Kunden, private Haushalts-, Gebäude-, Fahrzeug- und Haftpflichtversicherungen auf ausreichende Deckung zu prüfen.
Maison Assistant verfügt über eine betriebliche Haftpflichtversicherung, sofern dies gesondert bestätigt wurde.
15. Diskretion und Vertraulichkeit
Maison Assistant behandelt persönliche Informationen, private Abläufe, Wohnsituationen, Schlüssel, Dokumente und sonstige vertrauliche Informationen des Kunden mit höchster Sorgfalt und Diskretion.
Maison Assistant gibt vertrauliche Informationen nur weiter, wenn dies zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung erforderlich ist, der Kunde eingewilligt hat oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
16. Datenschutz
Maison Assistant verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes.
Personendaten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung von Dienstleistungen, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung und zur Kundenbetreuung verwendet.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung von Maison Assistant.
17. Kommunikation per WhatsApp, E-Mail und Telefon
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Maison Assistant zur Bearbeitung von Anfragen und Aufträgen per WhatsApp, E-Mail, Telefon oder andere vereinbarte Kommunikationskanäle Kontakt aufnimmt.
Der Kunde ist sich bewusst, dass bei elektronischer Kommunikation gewisse Risiken bestehen können, insbesondere im Zusammenhang mit Übermittlung, Speicherung und Zugriff durch Drittanbieter.
Vertrauliche oder besonders sensible Informationen sollten nur nach Absprache über geeignete Kanäle übermittelt werden.
18. Fotos, Dokumentation und Nachweise
Maison Assistant kann zur Dokumentation der erbrachten Leistung Fotos, Notizen oder Nachweise erstellen, sofern dies zur Auftragsabwicklung sinnvoll oder erforderlich ist.
Solche Dokumentationen werden vertraulich behandelt und nicht zu Marketingzwecken verwendet, ausser der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt.
19. Höhere Gewalt
Maison Assistant haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Maison Assistant.
Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Unfälle, Krankheit, Verkehrsstörungen, behördliche Massnahmen, technische Ausfälle, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
In solchen Fällen wird Maison Assistant den Kunden möglichst zeitnah informieren und eine angemessene Lösung suchen.
20. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte, Texte, Bilder, Logos, Designs und Unterlagen von Maison Assistant sind urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützt, soweit anwendbar.
Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe ohne vorherige Zustimmung von Maison Assistant ist nicht gestattet.
21. Änderungen der AGB
Maison Assistant behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Für laufende Aufträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die jeweils aktuelle Version wird auf der Webseite von Maison Assistant veröffentlicht oder dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Maison Assistant.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
24. Kontakt
Maison Assistant
E-Mail: info@maisonassistant.ch
Telefon: +41 77 537 75 55
Webseite: maisonassistant.ch